E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Bibliotheken dürfen ihren Nutzern keine Möglichkeit zur Speicherung digitalisierter Werke zur Verfügung stellen

Stellt eine Universitätsbibliothek ihren Nutzern geschützte Werke in digitalisierter Form zur Verfügung, liegt hierin keine Urheberrechtsverletzung.


Nicht gestattet ist es jedoch, dass Bibliotheken den Nutzern Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aufgrund derer sie die digitalisierten Werke auf einem USB-Stick o.ä. speichern können. Auch dürfen digitalisierte Werke nicht aus den Räumlichkeiten der Bibliothek mitgenommen werden. Dem Gesetz zufolge ist eine Digitalisierung zulässig, wenn sie mit der Nutzung in analoger Form (etwa als gedrucktes Buch) vergleichbar ist. Das gilt etwa auch für den Ausdruck eines solchen Werkes im Vergleich zu einer Kopie. Würde man etwas anderes gelten lassen wollen, sei wissenschaftliches Arbeiten in Form von Unterstreichungen und Anmerkungen nicht möglich.

Geklagt hatte der Rechteinhaber an einem geschützten Werk, der mit der Digitalisierung durch die Bibliothek nicht einverstanden war.
 
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil LG F 2 06 O 172 09 vom 13.05.2009
Normen: § 52 b UrhG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-153 drtm-bns 2024-12-04
Kanzlei Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Personalabbau Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg