Arbeitsrecht für leitende Angestellte
Wenn Arbeitnehmer in die Position kommen, als leitender Angestellter tätig zu werden, kann man diesen Schritt als beruflichen Aufstieg ansehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht nur eine bessere Vergütung mit diesem einherkommt. Sondern auch mehr Verantwortung und insbesondere deutliche Einbußen in Bezug auf den Kündigungsschutz. Der Begriff „Leitender Angestellter“ besitzt keine gesetzlich allgemeingültige Definition. Es ist daher möglich, dass ein Arbeitnehmer leitender Angestellter nach dem Kündigungsschutzgesetz oder nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist.
Wie bereits erwähnt, genießen leitende Angestellte nicht denselben Kündigungsschutz, wie gewöhnliche Arbeitnehmer. Das heißt jedoch nicht, dass sie von diesem gänzlich ausgeschlossen sind. Weil sie nicht die Stellung eines Arbeitnehmers haben, vertritt der Betriebsrat leitende Angestellte auch nicht bzgl. Kündigungen. Ex existiert jedoch ein dem Betriebsrat vergleichbares Organ – der sogenannte Sprecherausschuss – der anstelle des Betriebsrats für leitende Angestellte zuständig ist.
Teile des Unternehmensgewinns als zusätzlichen Entgeltteil an Mitarbeiter auszuzahlen (die sogenannten Tantiemen), ist eine häufig gewordene Praxis vieler Unternehmen. Vor allem leitende Angestellte erhalten diese regelmäßig. Es ist zu beachten, dass Tantiemen Erfolgsbeteiligungen sind, die leitende Angestellte im Regelfall nicht sofort erhalten. Sondern sie verbleiben vorerst im Unternehmen. Da es verschiedene Beteiligungsmodelle gibt, ist es zumeist ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung eines Dienstvertrags für leitende Angestellte zu konsultieren. Wie z. B. die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen.
Durch Prokuraerteilung erhält der entsprechende Mitarbeiter eines Betriebs umfangreiche geschäftliche Vertretungsvollmacht. Die Rechtsanwälte der in Hamburg ansässigen Kanzlei Hecht weisen darauf hin, dass die allein Erteilung von Prokura nicht bedeutet, dass der Mitarbeiter direkt den Status eines leitenden Angestellten genießt. Vielmehr muss neben der Verleihung von Prokura auch das Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein.
Unternehmen haben in der Regel ein Interesse daran, dass sich ihre Mitarbeiter weiterbilden und das gewonnene Wissen dem Unternehmen nützlich ist. Vor allem für leitende Angestellte können Fortbildungen anfallen, um ihrem erweiterten Aufgabenbereich gerecht zu werden. Arbeitgeber können – sofern sie die Kosten einer Fort- / Weiterbildung übernommen haben – selbige zurückverlangen. Insbesondere in Fällen, in denen Mitarbeiter viele Kurse besucht haben, den Lehrgang jedoch vorzeitig abbrechen und dann dem Arbeitgeber kündigen, um sich anderweitig zu bewerben. Die Anwälte der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht können bezüglich Fragen zu Rückzahlungsvereinbarungen jederzeit behilflich sein.
Wir, die Rechtsanwälte der arbeitsrechtlich orientierten Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen aus Hamburg, unterstützen Sie – neben den „allgemeinen“, arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen – insbesondere bei den für leitende Angestellte spezifischen Fragen, wie etwa:
Wir wählen gemeinsam mit Ihnen den Weg aus, der Sie zu Ihrem Ziel führt. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Optionen auf und diskutieren gerne zusammen mit Ihnen, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.