E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zustellungserfordernis bei Mahnbescheiden

Ein Mahnverfahren kann erst nach Zustellung des Mahnbescheids ins streitige Verfahren übergeleitet werden.

Bestreitet der Schuldner und Empfänger eines Mahnbescheides die bestehende Schuld, wird ein streitiges Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor der Mahnbescheid zugestellt wurde. Wenn dieser wegen des unbekannten Aufenthaltsorts des Empfängers nicht zugestellt werden kann, kommt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine Überleitung ins streitige Verfahren in Betracht.

Die Bundesrichter verneinten eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die öffentliche Zustellung auf den Mahnbescheid, denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich die öffentliche Zustellung von Mahnbescheiden ausgeschlossen. Soweit trotz unbekanntem Aufenthaltsort des Schuldners ein Mahnbescheid erlassen worden ist, kommt also zumindest eine Abgabe des Verfahrens zum Prozessgericht und die Einleitung des streitigen Verfahrens nicht in Betracht.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Kuendigungsfristen Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg