In dem entschiedenen Fall installierte der Arbeitgeber eine Videokamera am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, einem stellvertretenden Filialleiter, der aus dem Bestand des Arbeitgebers Zigaretten klaute. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos, aufgrund der Erkenntnisse der Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung.