E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Einmaliger Rückfall eines Alkoholikers kein Kündigungsgrund

Der einmalige Rückfall eines Alkoholikers während einer ambulanten Therapie berechtigt den Arbeitgeber noch nicht zur Stellung einer negativen Prognose und einer sich daran anschließenden Kündigung.


Eine alkoholbedingte Kündigung erfolgt entsprechend den Grundsätzen einer krankheitsbedingten Kündigung in drei Stufen:

Zunächst bedarf es hierfür einer negativen Prognose hinsichtlich des zukünftig zu erwartenden Gesundheitszustandes. Vor dem Hintergrund dieser Prognose muss der Arbeitgeber die erhebliche Beeinträchtigung von betrieblichen Interessen nachweisen. Letztendlich müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse miteinander abgewogen werden.

Mit Blick auf diese Voraussetzungen verwarf das Gericht die Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers nach einem einmaligen Rückfall in der ambulanten Therapie und verneinte das Vorliegen einer negativen Prognose. Denn ein einmaliger Rückfall nach einer zunächst erfolgreichen Therapie lässt nicht den Schluss zu, dass auch künftige Therapien zum Scheitern verurteilt sind. Aber auch unabhängig von der Prognose fehlte es vorliegend an einer erheblichen Betriebsbeeinträchtigung, zumal der Arbeitgeber diesbezügliche Ausführungen schuldig blieb und der Arbeitnehmer in der Vergangenheit keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen an seinem Arbeitsplatz zeigte.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandeburg, Urteil LAG B 15 Sa 911 12 vom 05.09.2012
Normen: § 1 II S.1 KSchG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg