E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Steuerhinterziehung kann Kündigung rechtfertigen

Dem Arbeitsgericht Kiel lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine in einem Reinigungsunternehmen angestellte Arbeitnehmerin hatte bei einem zu betreuenden Reinigungsobjekt ihre Arbeit über zwei andere Arbeitnehmerinnen abrechnen lassen.

Diese waren auf nur geringfügiger Basis beschäftigt. So gelang es, dass Ihr Nettoeinkommen stieg, ohne dass weitere Steuern fällig wurden.

Als der Arbeitsgeber von dieser ungewöhnlichen Abrechnungsmethode erfuhr, kündigte er der Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise ordentlich.

Aufgrund eines formalen Fehlers lag waren die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nicht gegeben. Hingegen dem Hilftsantrag stattgegeben wurde. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Arbeitnehmerin ihre Rücksichtnahmepflicht nach § 241 BGB durch ihr Verhalten zumindest so schwerwiegend nicht nachgekommen sei, dass eine Kündigung unumgänglich sei.
 
Arbeitsgericht Kiel, Urteil ArbG Kiel 2 Ca 1793 a 13 vom 07.01.2014
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg