E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Homosexuelle Partner müssen bei einer Heirat gleiche Sonderkonditionen wie heterosexuelle Partner bekommen

Regelt ein Tarifvertrag Sondervergütungen im Falle einer Eheschließung, so müssen diese Sondervergütungen auch für homosexuelle Paare gelten.

Dabei ist es unerheblich, wenn homosexuelle Paare nach den geltenden Vorschriften (hier Frankreich) nicht heiraten können, sondern nur einen sog. Solidaritätspakt eingehen können.

Eine Versagung der Sondervergütung stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar. Demnach verpflichten sich die gleichgeschlechtlichen Lebensparter ebenfalls, wie in einer Ehe, gegenseitig zu unterstützen und gegenseitig Beistand zu leisten.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C-267 12 vom 12.12.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg