Ist somit mit der Prokura auch eine Funktionszulage verknüpft, so kann diese bei einem Widerruf der Prokura nicht gekürzt werden, weil die Funktionszulage dann nicht an die Übertragung einer höherwertigen Aufgabe an sich geknüpft ist. Anders als die Prokura selbst sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen Bestandsschutz haben.