Zwar müssen Polizeibeamte bei ihrer Einstellung in den Polizeidienst eine besonders gute körperliche Eignung vorweisen. Es kann jedoch nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass nur Bewerber bis zu einer Altersgrenze von 30 Jahren über eine besonders gute körperliche Eignung verfügen. Vielmeher kann die erforderliche Eignung in körperlichen Eignungstests überprüft werden. Demgegenüber konnte der EuGH keine rechtfertigenden sozialpolitischen Ziele erkennen, wie eine angemessen lange Beschäftigungszeit bis zum Ruhestand.