Das bedeutet, dass der Bewerber seine Behinderung in seinen Bewerbungsunterlagen deutlich hervorheben muss und eine versteckte Kopie des Behindertenausweises in den Bewerbungsunterlagen nicht ausreichend ist. Auch ist es nicht ausreichend, wenn der Bewerber seine Behinderung gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber bei einer früheren Bewerbung bereits mitgeteilt hat und der Bewerber deshalb davon ausgeht, der Arbeitgeber werde von seiner Behinderung Kenntnis haben.