E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz ist unzulässig

Ein Unternehmen, welches IT-Equipment herstellt und in der Folge notwendigerweise den Zugang zum Internet bereitstellen muss, ist berechtigt, seine Arbeitnehmer über einen Keylogger zu kontrollieren, um überprüfen zu können, ob der Arbeitsplatz und der Internetzugang ausschließlich zur Erfüllung der Dienstpflicht genutzt wurden, oder ob über den Internetzugang des Arbeitgebers private Interessen verfolgt wurden.

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer über eine solche Vorgehensweise jedoch vorher informieren.

In dem entschiedenen Fall setzte das Unternehmen sog. Keylogger ein und überprüfte damit sämtliche Tastatureingaben, protokollierte Tastatureingaben und machte regelmäßig Screenshots. Durch die Protokollierung der Tastatureingaben wurden auch hochsensible Daten, wie Passwörter und PINs erfasst und gespeichert. Jedoch war der Keylogger zuvor heimlich installiert worden.

Das BAG entschied, dass eine solche heimliche Installation eines Keyloggers auf dem Rechner des Angestellten gegen das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und die so gewonnenen Daten nicht in einem Kündigungsschutzprozess von Seiten des Arbeitgebers verwendet werden dürfen. Eine solche heimliche Überwachung sei nur zulässig, wenn sich das Unternehmen in einer notwehrähnlichen Situation befände und keine anderen milderen Mittel hat, den Arbeitszeitenbetrug des Mitarbeiters an den Tag zu bringen. Die Klage gegen die erfolgte außerordentliche Kündigung war erfolgreich.
 
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil LAG NW 16 Sa 1711 15 vom 17.06.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Aenderungskuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Abmahnung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg