Dies gilt auch dann, wenn das Berufsbildungswerk auf das einschlägige Krankheitsbild spezialisiert ist.
In dem entschiedenen Fall, hat sich bereits während der berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ergeben, dass die Klägerin die Autismustherapie laut Einschätzung des Berufsbildungswerks zur weiteren Stabilisierung benötige, da sie dazu tendiere, Situationen ?auszuhalten?, überangepasst zu reagieren und sich selbst zu hohe Anforderung zu setzen.