E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anfang | << | 79 80 81 82 83 [84] 85 86 87

Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Der gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen.
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.
Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.
Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg