Mit Urteil vom 16. Januar 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 7 AZR 312/16) über die wirksame Befristung eines Lizenzspielers in der Fußball-Bundesliga entschieden. Demnach sind anders als im normalen Arbeitsrecht Befristungen ausnahmsweise zulässig, da die Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballers dies rechtfertigt.
Im vorliegenden Fall ging es um die Befristung eines Bundesligaspielers, der seit dem 1. Juli 2009 als Torwart für einen Verein der 1. Fußball-Bundesliga tätig war.
Im Arbeitsvertrag war eine Befristung enthalten und eine Option auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen aufläuft. Nach dem Vertrag erhielt der Kläger zudem eine Punkteeinsatzprämie und eine Erfolgspunkteeinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist.
Der Kläger absolvierte in der Bundesligasaison 2013/2014 neun der ersten zehn Spiele. Im elften Spiel fiel der Kläger verletzungsbedingt aus.
Der Kläger klagte auf Entfristung seines Spielervertrages und machte zudem Prämien in Höhe von 261.000 Euro geltend.
Am Ende des arbeitsgerichtlichen Instanzenzuges entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Befristung des Arbeitsvertrages zulässig und wirksam ist. Die Befristung ist wirksam aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung eines Spitzenfußballers in der Bundesliga nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG.
So führt das Bundesarbeitsgericht aus: „Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet.“
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung sehr detailliert die Eigenheiten des Spielbetriebs in der Bundesliga und der ökonomischen Notwendigkeiten im Spitzensport aufgenommen. Die Entscheidung ist gut begründet und nachvollziehbar. Die Rechtsprechung des BAG zeigt, dass auch die Lebenswirklichkeit von Bundesligaspielern Eingang in die Rechtsprechung des BAG gefunden hat. Und dies mit guten Argumenten!