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Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg

Außerordentliche (fristlose) Änderungskündigung

Eine außerordentliche Änderungskündigung setzt voraus, dass die sofortige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist. Außerdem müssen dem Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen zumutbar sein.

Die Anforderungen an die Zumutbarkeit sind allerdings eingeschränkt. Zu prüfen ist, ob eine Weiterbeschäftigung zu den geänderten Bedingungen für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit darstellt, eine Beendigungskündigung zu vermeiden und den Arbeitnehmer überhaupt weiterzubeschäftigen. Oder, ob die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nur bei sofortigem Arbeitsantritt besteht.

 

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