E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitszeugnis

Bei der Beendigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer gemäß § 109 GewO, ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (einfaches Zeugnis) fordern. Auf Verlangen ist das Zeugnis auch auf die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens im Arbeitsverhältnis auszudehnen (qualifiziertes Zeugnis).

Das Arbeitszeugnis stellt neben den Bewerbungsunterlagen und dem Lebenslauf die wichtigste Bewerbungsunterlage dar. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer den Nachweis über seinen beruflichen Werdegang, gibt Auskunft über die im bescheinigten Zeitraum erbrachte Tätigkeit und darüber hinaus häufig auch über Führung und Leistung während der Vertragszeit.

Das Arbeitszeugnis hat eine zweifache Aufgabe: Zum einen muss es den zur Einstellung bereiten Arbeitgeber über die bisherigen Tätigkeiten und Leistungen des Bewerbers informieren. Zum anderen soll es als wichtigste Bewerbungsunterlage dessen berufliches Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.



Arbeitszeugnis - Form

Der Arbeitgeber muss das Zeugnis schriftlich, und zwar regelmäßig maschinenschriftlich auf DIN-A4-Geschäftspapier erstellen ...

mehr

Arbeitszeugnis - Inhalt: Insbesondere das qualifizierte Zeugnis

Der Begriff der Leistungen umfasst sämtliche Faktoren, die geeignet sind, die berufliche Verwendbarkeit eines Arbeitnehmers zu umschreiben ...

mehr

Arbeitszeugnis - Zeugnissprache

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein (§ 109 Abs. 2 S. 1 GewO) ...

mehr

Arbeitszeugnis - Gerichtliche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs

Der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses ist im Klagewege bei dem Arbeitsgericht geltend zu machen ...

mehr



 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-03 wid-37 drtm-bns 2024-12-03
Anwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Abmahnung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg